Hier finden Sie alle Updates zu den Veränderungen des Unterrichts an der Libori-Grundschule während der Corona Pandemie. 

 

Achtung! Bitte beachten Sie, dass auf Präsenzveranstaltungen der Libori-Grundschule (Klassenpflegschaften, Schulpflegschaften, Schulkonferenz, etc.) bis auf Weiteres die „3-G-Regel“ („geimpft, genesen oder getestet“) als Voraussetzung für die Teilnahme gilt. Bitte bringen Sie den entsprechenden Nachweis direkt zur Veranstaltung mit (Testnachweis nicht älter als 48 Stunden). 

 

 


Dortmund, den 26.1.2023    AKTUELLE CORONA-INFORMATION


An die

Schulen in Nordrhein-Westfalen

nachrichtlich an
die Bezirksregierungen, Schulämter und Schulträger

in Nordrhein-Westfalen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Schulleiterinnen und Schulleiter,

seit fast drei Jahren prägt der Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unseren Alltag und insbesondere das Schulleben erheblich. Mit der Erarbeitung eines umfassenden Handlungskonzeptes Corona im Sommer letzten Jahres und der letzten Aktualisierung ist es uns gemeinsam gelungen, im Schulalltag gut durch den Herbst und den Winter zu kommen und allen am Schulleben Beteiligten einen verlässlichen Handlungsrahmen zu geben. Dieser Eindruck ist mir in zahlreichen Rückmeldungen bestätigt worden. Herzlichen Dank für Ihr Engagement!

Die aktuelle Situation ermöglicht es uns nun, verantwortlich einen großen Schritt wieder hin zu einer gelebten Normalität im Schulbereich zu gehen. Auch in anderen Lebensbereichen werden bisher geltende Einschränkungen in Kürze sukzessive aufgehoben, wie beispielsweise die bislang bestehende Maskenpflicht im Personennah- und -fernverkehr.

Aktuell sind die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe und die Belegung von Intensivstationen stabil auf einem geringen Niveau und tendenziell eher sinkend. Die Immunisierung in der Bevölkerung – und damit auch unter Schülerinnen und Schülern sowie unter Lehrkräften – durch Impfungen und die Genesung nach einer Infektion liegt zudem auf einem hohen Niveau.

Die Erfahrung der vergangenen Monate hat gezeigt, dass die Menschen in unserem Land und insbesondere auch die Schulgemeinschaften sehr verantwortungsvoll gemeinsam handeln.

Bis zum 31. Januar 2023 gelten die im Handlungskonzept Corona dargestellten Regelungen unverändert fort. Wesentliche Teile des Handlungskonzepts sind danach durch Änderungen der Coronaschutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen allerdings überholt oder bedürfen einer aktualisierten und angepassten Bewertung hin zu einem „normalen“ Schulalltag, für den die bekannten Regeln des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, des Mutterschutzes für die Beschäftigten und des Gesundheitsrechts der Schülerinnen und Schüler gelten. Die entsprechenden Änderungen in Nordrhein-Westfalen korrespondieren mit vergleichbaren Anpassungen der Coronaschutzregeln fast in allen anderen Bundesländern.

In Absprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sind ab dem 1. Februar 2023 folgende Punkte von besonderer Bedeutung:

  1. Auslaufen der Corona-Verordnungen

Die derzeit für den Schulbereich relevanten Verordnungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales – zum einen die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) sowie zum anderen die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) – werden mit Ablauf des 31. Januar 2023 auslaufen.

Die CoronaSchVO wird mit wenigen Vorschriften fortgeführt; für den Schulbereich wird es keine Sonderregelungen mehr geben. Die rechtliche Grundlage zum anlassbezogenen Testen in der Schule fällt ebenfalls ersatzlos weg.

Für die CoronaTestQuarantäneVO wird es keine Nachfolgeregelung geben; das bedeutet, dass insbesondere die bisherige 5-tägige Isolationspflicht entfallen wird. Stattdessen wird ab dem 1. Februar 2023 eine „dringende Empfehlung“ zum Tragen einer Maske ausgesprochen. Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben.

(Hinweis: Besondere Regelungen für positiv getestete Personen wird es nur noch für Bereiche mit besonders vulnerablen Personen geben (z.B. Krankenhäuser etc.); die Regelungen werden künftig in die CoronaSchVO integriert.)

  1. Wegfall von Testungen/Bestell-Portal

Mit dem Wegfall der Regelungen zu anlassbezogenen Testungen in Schulen und dem Ende der Isolationspflicht besteht kein Grund mehr, das bisherige Testregime aufrechtzuerhalten. Entsprechend entfällt auch die verpflichtende (Selbst-)Testung bei Symptomen und es wird verstärkt auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit gesetzt. Wenn Eltern oder Schülerinnen und Schüler es zur Abklärung ihres eigenen Infektionsstatus bzw. des Infektionsstatus ihrer Kinder wünschen, einen Selbsttest vorzunehmen, können sie hierfür aber weiterhin die von den Schulen ausgegebenen Tests nutzen. Allerdings wird die Ausgabe der Testungen der deutlich geringeren Relevanz der Testungen angepasst: Mit dem Auslaufen der vorgenannten Regelungen reduzieren wir mit Ablauf des 31. Januar 2023 die seit Schuljahresbeginn erfolgte regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Selbsttests pro Schülerin und Schüler, Lehrkraft und weiterem schulischem Personal. Übergangsweise besteht für Schulen noch die Möglichkeit, Schnelltests in reduziertem Umfang zu bestellen.

Am Freitag, den 10. Februar 2023, können letztmalig Schnelltests von Seiten der Schulen bestellt werden. Danach wird das Bestell-Portal geschlossen. An den Schulen dann noch vorhandene Schnelltests können auf Anfrage und anlassbezogen auch nach diesem Zeitpunkt weiterhin an die Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das weitere schulische Personal ausgegeben und von diesen Personen verwendet werden.

  1. Maskentragen in der Schule

In Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Selbstverständlich wird niemand wegen des Tragens einer Schutzmaske diskriminiert; Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Eltern) entscheiden eigenverantwortlich, ob eine Maske getragen wird oder nicht.

Grundsätzlich wird nach Wegfall der Isolationspflicht mit Ablauf des 31. Januar 2023 jedoch positiv getesteten Personen, die nicht krank zuhause bleiben, dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme des zugrundeliegenden Tests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Häuslichkeit mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen (§ 3 Absatz 3 CoronaSchVO, in der ab dem 1. Februar 2023 geltenden Fassung). Die Empfehlung gilt nicht für Kinder vor Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie für Personen, die aus medizinischen oder sonstigen vergleichbaren wichtigen Gründen keine Maske tragen können.

  1. Hygieneregelungen

An den Schulen gelten die allgemeingültigen Hygieneregeln (Infektionsschutz | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)). Die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion sowie die aktuellen Hinweise zum Lüften gehören zu einem normalen Schulalltag. (Lüftung, Raumluftfiltergeräte und CO2-Messgeräte | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)).

  1. Schulischer Unterricht

Präsenzunterricht ist für die Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung und hat daher weiterhin oberste Priorität.

Distanzunterricht kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn der Unterricht in Präsenz aufgrund eines epidemischen Infektionsgeschehens nicht oder nicht vollständig erteilt werden und dies auch nicht durch Vertretungsunterricht kompensiert werden kann.

Die Voraussetzungen zur Einrichtung von Distanzunterricht sind in der Distanzunterrichtsverordnung vom 14. November 2022 (GV. NRW. Ausgabe 2022 Nr. 43 vom 6.12.2022 Seite 991 bis 1012 | RECHT.NRW.DE) geregelt. Ergänzende Hinweise zum Distanzunterricht, insbesondere zu organisatorischen sowie pädagogisch-didaktischen Fragen, finden Sie im Bildungsportal unter:

https://www.schulministerium.nrw/distanzunterricht

  1. Im Krankheitsfall

Sicherlich kann es auch aktuell zu Erkrankungen und Symptomen kommen, die eine Teilnahme am Unterricht für einige Tage unmöglich machen. Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Das gilt für alle am Schulleben Beteiligten. Eltern entschuldigen, wie bisher auch, ihre Kinder vom Schulbesuch.

Nur bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen (§ 43 Absatz 2 SchulG). Dies hat das Ministerium für Schule und Bildung erst kürzlich noch einmal klargestellt.

Für einen guten und verantwortungsvollen Umgang miteinander empfiehlt es sich, die bewährten Hygienemaßnahmen weiter fortzuführen, um so dazu beizutragen, dass die gesundheitlichen Risiken durch Infektionskrankheiten (insbesondere auch durch Corona) in den Schulen weiterhin möglichst gering bleiben. In unserer Gesellschaft und somit auch in unseren Schulen kommt daher dem eigenverantwortlichen Verhalten der einzelnen Person und somit auch Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und allen Beteiligten weiterhin eine besondere Bedeutung zu. Wir werden gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium die Entwicklungen weiter aufmerksam verfolgen und sind für den Fall einer sich wieder verändernden Gesamtlage jederzeit in der Lage, entsprechende Unterstützung und Handlungsempfehlungen zu geben.

Der nun gewählte Schritt hin zu einer gelebten Normalität im Schulalltag ist vor dem Hintergrund der medizinischen und gesellschaftlichen Entwicklungen konsequent und trägt für alle am Schulleben Beteiligten zu einem verantwortungsvollen Schulalltag bei.

Ich bitte Sie, die beigefügten Briefe an die Eltern und volljährigen Schülerinnen und Schüler in geeigneter Weise weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Urban Mauer

 

 

 


Brief der Ministerin zu Corona- und Energiesparmaßnahmen nach den Herbstferien


 

 


Lolli-Test Update 


Liebe Eltern,

an den Grundschulen und Förderschulen werden seit vielen Monaten „Lolli-Tests“ durchgeführt. Die „Lolli-Tests“ machen einen Unterricht für alle Kinder und Jugendliche in der Coronazeit möglich. Der Ablauf vom „Lolli-Test“ wird verbessert. 

Nach den Weihnachtsferien machen die Schülerinnen und Schüler am Morgen in der Schule erst den „Lolli-Test“ für alle gemeinsam („Pool-Test“). Dieser ist ohne Namen der Schülerinnen und Schüler. Danach machen sie noch einen „Einzel-Lolli-Test“ mit Namen. Das ist die „Rückstell-Probe“.

Schritt 1: Pool-Test am Test-Tag

  • Der Pool-Test ist negativ. Ein negativer Pool-Test heißt, keine Schülerin und kein Schüler aus der Klasse hat Corona. Sie bekommen keine Rückmeldung vom Labor. Ihr Kind geht in die Schule.
  • Der Pool-Test ist positiv. Ein positiver Pool-Test heißt, ein oder mehrere Schülerinnen oder Schüler aus der Klasse haben Corona. Nun prüft das Labor die „Rückstell-Probe“. Die Eltern brauchen nun keinen Test mehr zu Hause machen. Sie müssen auch keinen Test mehr in der Schule abgeben.

Schritt 2: Ergebnis-Mitteilung von der „Rückstell-Probe“

Das Labor schickt Ihnen um 6 Uhr morgens eine E-Mail oder eine SMS mit dem Testergebnis Ihres Kindes.

  • Die „Rückstell-Probe“ ist negativ: Eine negative „Rückstell-Probe“ heißt, Ihr Kind hat kein Corona. Ihr Kind geht in die Schule.
  • Die „Rückstell-Probe“ ist positiv: Eine positive „Rückstell-Probe“ heißt, Ihr Kind hat Corona. Ihr Kind darf nicht in die Schule gehen und muss zu Hause in Quarantäne bleiben. 

Für die „Rückstell-Probe“ braucht das Labor diese Informationen zu Ihrem Kind: Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht des Kindes, aktuelle Handy-Nummer und E-Mail-Adresse der Eltern. Diese Informationen gibt die Schule an die Labore weiter. Dies ist die sogenannte „Registrierung“. Sie wird im Zeitraum vom 16. bis zum 30. November 2021 von den Schulen durchgeführt.

Bitte geben Sie der Schule Ihre Handy-Nummer und E-Mail-Adresse. Dies ist wichtig, damit das Labor Sie informieren kann. Wenn Sie Ihre Handy-Nummer oder E-Mail-Adresse ändern, teilen Sie der Schule dies bitte schnell mit. 

Der neue Ablauf des „Lolli-Tests“ soll Ihnen helfen, Ihren Alltag besser zu planen. 

Bei weiteren Fragen melden Sie sich bitte bei uns.

 

Mit freundlichen Grüßen, 

U. Poppinga, Schulleiterin

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

 


Informationen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien


Liebe Eltern,

da Ihre Kinder während der Ferien nicht durch die Schule getestet wurden, benötigten Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test.

Die Landesregierung und auch wir als Schule appellieren eindringlich an Sie:  

Lassen Sie Ihre Kinder, zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen.

Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021. 

Im Folgenden einige Auszüge aus der aktuellen Schulmail, die Sie vollständig hier nachlesen können: https://www.schulministerium.nrw/06102021-informationen-zum-schulbetrieb-nach-den-herbstferien

[…] 

Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober 2021) werden zum Unterrichtsbeginn in allen Schulen einschließlich der Grund- und Förderschulen Testungen für Schülerinnen und Schüler durchgeführt, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind oder die keinen negativen Bürgertest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Für Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal gilt dies entsprechend.Ab dem zweiten Schultag werden die schon bislang in den Schulen durchgeführten Tests für Schülerinnen und Schüler sowie für das in Präsenz tätige schulische Personal bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt. Das gilt sowohl für die Corona-Selbsttests (dreimal pro Woche) als auch für die PCR-Pooltests (zweimal pro Woche). […] 

[…]

Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung und unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens ist es die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen. […]

Eine schöne und gesunde Rest-Ferienzeit wünscht Ihnen

Ulrike Poppinga 

Schulleiterin 

 

 


Informationen zu den Lolli-PCR-Einzeltestungen


Anleitung Schüler Einzeltestung:

 Anleitung Schüler Registrierung:

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

hier bekommt Ihr Kind das angekündigte Notfall-Test-Kit mit nach Hause, das bitte nur zum Einsatz kommt, wenn Sie von der Schule dazu aufgefordert werden!

Nur dann beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Wenn der letzte Lolli-Test in der Lerngruppe Ihres Kindes positiv war, bedeutet das: Mindestens ein Kind aus der Lerngruppe hat Corona. Vielleicht ist das Kind nicht krank, aber es kann trotzdem andere mit Corona anstecken. Nun müssen wir prüfen, wer aus der Lerngruppe Corona hat.

Alle Kinder aus der Lerngruppe müssen zuhause bleiben. Dazu gehören auch die Kinder, die sonst in der Betreuungsgruppe sind.

Was müssen Sie in diesem Fall machen?

Alle Kinder müssen einen zweiten Corona-Test machen. Dafür hat jedes Kind vorsorglich einen PCR-Test für zuhause bekommen. 
So machen Sie den PCR-Test mit Ihrem Kind:

  1. Ihr Kind lutscht 30 Sekunden an dem Wattestäbchen.
  2. Das Wattestäbchen stecken Sie in das Röhrchen und machen das Röhrchen zu. Schreiben Sie den Namen von Ihrem Kind auf das Röhrchen.
  3. Bringen Sie das Röhrchen bis um 09.00 Uhr zur Schule. Melden Sie sich bitte telefonisch im Sekretariat an und geben Sie das Röhrchen bitte dort ab.
  4. Die Schule schickt die Röhrchen an das Labor. Das Labor schickt die Ergebnisse von den Tests an die Eltern.
  5. Die genaue Anleitung wie Sie als Eltern zur Registrierung der PCR-Einzeltestung kommen, finden Sie auf unserer Homepage (s.oben). Bitte lesen Sie sich diese ganz genau durch!

Alle Kinder aus der Lerngruppe müssen zuhause bleiben, bis es neue Informationen gibt. Zum Beispiel von der Schule oder vom Gesundheitsamt.

Was passiert, wenn es Probleme mit dem PCR-Test zuhause gibt?
Vielleicht gibt es Probleme mit dem PCR-Test, den Sie mit Ihrem Kind zuhause machen sollen. Zum Beispiel:

  • Sie geben das Röhrchen nicht oder zu spät ab.
  • Das Wattestäbchen ist beschädigt.
  • Sie machen den PCR-Test falsch.

Dann müssen Sie sich um noch einen PCR-Test für Ihr Kind bei einem Arzt kümmern. Ihr Kind darf dann erst mit einem negativen PCR-Test wieder in die Schule kommen.

Mit freundlichen Grüßen,

U. Poppinga, Schulleiterin


Lolli-Tests an der Libori-Grundschule


 Elternbriefe in verschiedenen Sprachen:

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

unabhängig davon, wann die Inzidenzwerte in Dortmund an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 165 liegen und wir wieder in den Wechselunterricht starten können, ändert sich NRW-weit das Corona-Testverfahren an den Grundschulen. Diese Änderung betrifft sowohl die Notbetreuung im Distanzlernen als auch den Wechselunterricht. Die Notbetreuung bleibt unverändert bestehen, bis die nötige Inzidenz den Wechselunterricht zulässt.

Die Kinder an den Grundschulen werden daher mit einem Lolli-Test, einem einfachen Speicheltest, zweimal pro Woche in ihrer Notbetreuungsgruppe/Lerngruppe auf das Corona-Virus getestet. Die Testungen finden in den Gruppen/ Klassenräumen statt. Dabei lutschen die Kinder 30 Sekunden lang auf einem Wattestäbchen. Die Wattestäbchen aller Kinder der Gruppe werden in einem Sammelgefäß zusammengeführt und als anonyme Sammelprobe (sog. „Pool“) noch am selben Tag in einem Labor nach der PCR-Methode ausgewertet. Diese Methode sichert ein sehr verlässliches Testergebnis. Zudem kann eine mögliche Infektion bei einem Kind durch einen PCR-Test deutlich früher festgestellt werden als durch einen Schnelltest. Die Sammelgefäße werden mit dem Namen der Schule und der Klasse/Gruppe beschriftet. Ein Transportdienst holt die Pools an der Schule ab und bringt die Proben in das für unsere Schule zuständige Labor.

Was passiert, wenn eine Pool-Testung negativ ist?

Falls kein Kind der getesteten Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde, gibt es in diesem Fall keine Rückmeldung der Schule. Der Wechselunterricht oder/und die Notbetreuung werden in der Ihnen bekannten Form fortgesetzt.

Was passiert, wenn eine Pool-Testung positiv ist?

Sollte eine positive Pool-Testung auftreten, ist mindestens eine Person der Pool-Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet worden. In diesem Fall erfolgt durch das Labor eine Meldung an die Schule. Danach erfolgt die Informationsweitergabe an die betroffenen Lehrkräfte, das pädagogische Personal und die Eltern der entsprechenden Kinder durch die Schulleitung. Dieses wird voraussichtlich morgens zwischen 6.45 Uhr und 7.15 Uhr geschehen. Sollte das Ergebnis noch am Abend vorliegen, werden wir versuchen Sie auch noch am Abend (spätestens bis 20.00 Uhr) zu erreichen. Ich möchte Sie, liebe Eltern, bitten, eine Erreichbarkeit sicher zu stellen und ihre an der Schule hinterlegten Rufnummern auf Aktualität zu überprüfen!

Bei einer positiven Pool-Testung müssen alle Kinder dieser Gruppe zunächst zuhause bleiben. Hiervon sind beim Wechselunterricht auch die Kinder betroffen, die üblicherweise am Nachmittag mit die OGS-Betreuungsgruppe der Schule besuchen. Es folgt ein Nachtestungsverfahren. Dieses klärt, wer genau infiziert ist. Für die notwendige Nachtestung erhält Ihr Kind bereits vorsorglich ein separates Testmaterial für diese Testung mit nach Hause. (Ausgabe der Testmaterials ab Montag, 17.5.2021)

Da für den Einsatz der Test weitere Vorbereitungen nötig sind, starten wir ab dem 17.Mai 2021 mit dem Lolli-Testverfahren. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Ihnen bereits bekannten Selbsttest weiterhin im Einsatz.

 Die Durchführung der Einzeltestung zu Hause verläuft wie folgt:

Von uns erhalten Sie bzw. Ihr Kind die notwendigen Testmaterialien für den Nachtest (Wattestäbchen im Röhrchen).

  • Die Kinder lutschen 30 Sekunden lang an dem entsprechenden Wattestäbchen (dem Lolli).

  • Das Stäbchen wird anschließend zurück in das Röhrchen gegeben und dieses wird

    verschlossen.

  • Sie bringen das Röhrchen bis spätestens um 9.00 Uhr in die Schule und geben das Röhrchen nach Schellen oder Anruf im Sekretariat vor der Schule ab.

  

Von der Schule aus werden alle Einzelproben aus der positiv getesteten Gruppe erneut in das Labor gebracht und dort ausgewertet. Alle Kinder der Gruppe gelten bis zum Erhalt des Testergebnisses der Einzeltestung als Corona-Verdachtsfall und müssen sich in häusliche Isolation begeben. Die Teilnahme an der Notbetreuung oder dem Wechselunterricht ist erst mit dem negativen Ergebnis der Einzeltestung des zuständigen Labors oder durch die Vorlage eines von den Eltern veranlassten PCR-Tests durch den Hausarzt/Kinderarzt möglich. Gehen Sie also davon aus, dass im Falle eines positiven Befundes in einem Pooltest Ihre Kinder mindestens 2 Tage weder an der Notbetreuung noch am ggf. Wechselunterricht teilnehmen dürfen!

An dieser Stelle sei deutlich darauf hingewiesen, dass bei auftretenden Schwierigkeiten in der Nachtestung die Eltern verpflichtet sind, auf Haus- oder Kinderärzte zuzugehen.

Gerne möchte ich auch noch auf die Erklärfilme sowie alle Informationen auf den Seiten des Bildungsportals: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests verweisen!

Animiertes Erklärvideo zum Lolli-Test

Erklärvideo zum Lolli-Test mit André Gatzke 

Ich hoffe, dass wir mit diesem Testverfahren, welches deutlich kindgerechter ist, eine größtmögliche Sicherheit und einen nochmal verbesserten Gesundheitsschutz für den gesamten Schulbetrieb erreichen! Die üblichen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen sowie die Maskenpflicht gelten selbstverständlich weiterhin!

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung! Bleiben Sie zuversichtlich, gemeinsam schaffen wir auch diese neue Herausforderung!

Mit freundlichen Grüßen

U. Poppinga, Schulleiterin


Corona Tests in der Schule


Liebe Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

mit der neuen Coronaschutzverordnung (gültige Fassung vom 12.04.2021) ist festgelegt, dass nur Personen, die ein negatives Testergebnis vorweisen können, zur Schule kommen dürfen. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle (Bürgertests), die höchstens 48 Stunden zurückliegt, nachweisen zu lassen.

Neben der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und der Maskenpflicht auch während des Aufenthaltes auf dem Schulgelände und im Schulgebäude wird es in der Schule für alle Schülerinnen und Schüler, sowie die dort unterrichtenden und beschäftigten Personen ein verpflichtendes wöchentlich zweimaliges Schnelltestverfahren geben.

Dabei wird der CLINITEST Rapid COVID-19-Antigen-Test zum Einsatz kommen. Zwei Videos, die den Test erklären, finden Sie z.B. hier: https://www.youtube.com/watch?v=b11L1odMNbk

https://www.youtube.com/watch?v=Lr6PFWSlxzg (Achtung: bei diesem Video wird der Test zuhause durchgeführt, dies ist bei uns in NRW anders. Die Kinder führen den Test in der Schule durch!)

Wichtig ist: Je nach Alter der Kinder hilft die Lehrerin natürlich bei den weiteren Test-Schritten. Nur der Schritt - das Einführen des Teststäbchens in die Nase - muss zwingend vom Kind selbst durchgeführt werden.

Die Testungen werden am Mittwoch, den 14.04.2021 erstmalig in der Schule (innerhalb der Notbetreuung) durchgeführt. Sobald wieder Präsenzunterricht stattfinden kann/darf, werden alle Schülerinnen und Schüler zweimal wöchentlich unter Aufsicht der Klassenlehrerin selbstständig die Testungen verpflichtend durchführen.

Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht an der Notbetreuung und/oder am Präsenzunterricht teilnehmen. Diese werden dann im Distanzunterricht unterrichtet.

Ablauf des Tests:

Die Klassenlehrerinnen bzw. anderes pädagogisches Personal in den Notbetreuungsgruppen werden die Testungen im Klassen-/ Gruppenbetreuungsraum vorbereiten (Röhrchen in den Ständer und mit entsprechender Flüssigkeit füllen). Die Kinder führen dann allein mit dem Tupfer den Nasen-Abstrich durch und drehen diesen dann wie im Anleitungsvideo beschrieben im Röhrchen. Die Lehrkräfte bzw. andere pädagogischen Mitarbeiter führen lediglich Aufsicht. Nach einer Minute entnehmen die Kinder den Tupfer und entsorgen ihn in einem bereitstehenden Behälter. Anschließend setzen die Schülerinnen und Schüler die Tropfkappe auf das Röhrchen und geben die Tropfen auf die bereitliegende Testkassette. Die Ergebnisse sind nach 15 Minuten für die Klassenlehrerinnen bzw. die beaufsichtigenden Personen einzusehen, die nachfolgend entsprechend zu handeln haben. Dies bedeutet, dass alle Testergebnisse dokumentiert und nach 14 Tagen vernichtet werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Sollte ein positives Testergebnis angezeigt werden, werden Sie als Eltern des betroffenen Kindes informiert und aufgefordert Ihr Kind abzuholen. Bitte stellen Sie sicher, dass dies jederzeit möglich ist. Die erneute Zulassung zur Schule ist dem betroffenen Kind nur durch einen vorzulegenden negativen Coronatest möglich. Bitte beachten Sie, dass Testergebnisse aus den Selbsttests keine Ergebnisse mit einer verlässlichen Sicherheit darstellen.

Wie können Sie Ihr Kind vor dem Schulbeginn vorbereiten?

Schauen Sie gern mit dem Kind passende Anleitungen auf YouTube an, damit Ihr Kind mit der Durchführung vertraut wird. Wichtig ist dies vor allem, damit Ihr Kind keine unnötigen Ängste aufbaut und über den richtigen Umgang mit dem Teststäbchen informiert ist. Sprechen Sie mit Ihrem Kind auch über die Notwendigkeit der Selbst-Tests auf Grund der aktuellen Situation.

Auch wir Lehrer*innen stehen heute, wie so oft in dieser Pandemie, vor vielen Fragen. Wie immer sind wir aber zuversichtlich, dass wir alle auch diese neue Herausforderung zusammen meistern werden.

Bleiben Sie weiterhin zuversichtlich! Gemeinsam schaffen wir auch diese neue Herausforderung!

Viele Grüße
U.Poppinga, Schulleiterin

 


Wechselunterricht ab Montag, 17.05.2021


Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

soeben habe ich die Nachricht erhalten, dass ab dem kommenden Montag (17.05.2021) an unserer Schule wieder der Wechselunterricht startet. Wie ich Ihnen schon mitgeteilt habe, beginnen wir mit der Gruppe A. Die Gruppen A und B wechseln sich im Präsenzunterricht täglich ab. Feiertage werden ausgelassen. Eine Übersicht über die Unterrichtstage und die geplanten Pooltestungen bis zu den Sommerferien finden Sie im Anhang.

  • Der 1. und 2. Jahrgang haben täglich 4 Stunden Unterricht und der 3. und 4. Jahrgang haben 5 Stunden Unterricht. Weitere Informationen zum Unterricht erhalten Sie von der Klassenlehrerin Ihres Kindes.
  • Mit dem Wechselunterricht werden die Lolli-PCR-Tests im Präsenzunterricht durchgeführt. Die Klassenlehrerin informiert Sie, wenn ein Poolergebnis positiv ist. Die Tests für die Einzeltestung zuhause bekommen Ihre Kinder am Montag bzw. Dienstag mit den Informationen über die Durchführung mit. Bitte bewahren Sie diese gut auf! Sollte es hierzu weitere Fragen geben, rufen Sie mich gerne an.

Wir freuen uns, dass der Unterricht in der nächsten Woche wieder startet.

Mit freundlichem Gruß

U.Poppinga, Schulleiterin

 

 

 

 

 


Distanzunterricht ab Montag, 10.05.2021


Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

da wir weiterhin davon ausgehen, dass kein Unterricht in Präsenz aufgrund der noch zu hohen Inzidenzzahlen in Dortmund stattfinden kann, lernen die Kinder weiterhin im Distanzunterricht und in der Schule wird weiterhin die Notbetreuung angeboten. Für die nächste Woche (10.05. bis 12.05.) nehmen Sie bitte nur bei Änderungen der bestehenden Notbetreuungsvereinbarungen oder bei Neuanmeldungen mit Ihrer Klassenlehrerin bis Freitag 16.00 Uhr Kontakt auf.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem 13. Mai um einen Feiertag handelt (Christi Himmelfahrt). Der Freitag (14.05.2021) ist ein beweglicher Ferientag, an dem kein Unterricht stattfindet. Die OGS hat für die Notbetreuung geöffnet.

Die Ihnen bekannten Hygienemaßnahmen und die verpflichtende Teilnahme an den Selbsttests zweimal wöchentlich bzw. die schriftliche Bescheinigung eines Negativtestes einer Bürgerteststelle haben weiterhin Bestand.

Wie Sie sicherlich auch aus der Presse entnehmen konnten, ist der Einsatz der sogenannten "Lolli-Tests" an Grund-und Förderschulen geplant. Hierzu wurden in einer großen Videokonferenz die Schulleitungen der Grund-und Förderschulen NRW durch das Ministerium informiert. Das Krisenteam unserer Schule beschäftigt sich mit den konkreten Daten und Handlungsanweisungen, die uns vom Ministerium vorgegeben werden. Ich informiere Sie sobald verbindliche Vorgaben vorliegen.

Sicher ist aber jetzt schon, dass die Lolli-Testung nur im Wechselunterricht durchgeführt werden wird. Glücklicherweise haben wir seit Beginn des Wechselunterrichts den tageweisen Wechsel der A und B Gruppen, was nun den Schulen verpflichtend vorgegeben wird. Daher wird bei uns keine Veränderung des Wechselunterricht bei Einführung der Lolli-Tests erfolgen müssen. Aufgrund der geltenden Corona-Verordnung liegt der Inzidenzwert zur Öffnung von Schulen für den Wechselunterricht bei einem Wert von 165. Sollte also in Dortmund dieser Inzidenzwert unterschritten werden, würden am folgenden Montag die Schulen wieder im System des Wechselunterrichts arbeiten.

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung und die Einhaltung der angegebenen Frist für eine gute Planbarkeit der weiteren organisatorischen Abläufe der Notbetreuung!

Mit freundlichen Grüßen

U. Poppinga, Schulleiterin

 

 


Distanzunterricht ab Montag 03.05.2021


Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

da die Inzidenzzahlen weiterhin sehr hoch sind, gehen wir davon aus, dass der Unterricht ab dem 03.05.2021 weiterhin als Distanzlernen erteilt wird. Das Angebot einer Notbetreuung bleibt wie bisher bestehen. Bitte melden Sie sich nur für die Notbetreuung, wenn Sie einen dringenden Bedarf haben. Wie schon in den vergangenen Wochen, melden Sie den Bedarf bei Ihrer Klassenlehrerin bis Samstag 15.00 Uhr an. Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir Anmeldungen, die danach eingehen, nicht mehr für die kommende Woche berücksichtigen können!

 

 

Die Klassenlehrerinnen wollen die Kinder weiterhin zum Lernen motivieren und unter diesen Bedingungen die vorgesehenen Lerninhalte vermitteln. Daher haben wir unser bestehendes Angebot im Distanzlernen erweitert. Alle Klassenlehrer*innen bieten bei IServ Videokonferenzen mit Ihren Schülerinnen und Schülern an. Leider fehlen immer noch Anmeldungen bei IServ. Bitte melden Sie Ihr Kind unbedingt an! Der Zugang zu IServ ist für das Lernen auf Distanz sehr wichtig! Wir versuchen als Schule allen Kindern diese Möglichkeit zu bieten, in dem wir Leihgeräte für einige unserer Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stellen können. Weitere Informationen zu den genauen Abläufen haben Sie über die Klassenlehrerin Ihres Kindes erhalten.

In unserem Schulgarten tut sich nun auch etwas! Unser neues Projekt „die Gemüseackerdemie“ konnte nun trotz der coronabedingten Einschränkungen starten. Die 1. Pflanzung hat stattgefunden und wir sind zuversichtlich bald unser eigenes Gemüse auf unserem Acker wachsen zu sehen.

Bitte informieren Sie sich auch auf unserer Homepage über dieses Projekt! (https://www.libori-grundschule.de/index.php/projekte/gemueseackerdemie)

Passen Sie weiterhin gut auf sich und Ihre Familien auf! Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Mit herzlichem Gruß

U. Poppinga, Schulleiterin

 


Distanzunterricht ab Montag, 26.04.2021


 Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

in der kommenden Woche wird der Unterricht weiterhin als Distanzlernen stattfinden (SchulMail des MSB NRW).
Die Schule bleibt auf Grund der aktuellen Coronasituation geschlossen. Die Notbetreuung findet unter den bereits bekannten Bedingungen und unter Einhaltung aller Hygienemaßnahmen statt. Bitte melden Sie Ihr Kind bis morgen Samstag, 24.03.2021 bei der Klassenlehrerin für die Notbetreuung mit dem angehängten Formular an. Dies muss nur gemacht werden, wenn Sie Ihr Kind zum ersten Mal anmelden oder wenn es eine Veränderung zu der bisherigen Betreuung gibt.

Die verpflichtende Teilnahme an den Selbsttests in der Notbetreuung bleibt bestehen.

Die Klassenlehrerinnen werden sich mit dem Angebot für 2 Videokonferenzen über IServ ab kommender Woche bei Ihnen melden. In diesen Videokonferenzen soll es vorrangig um die Stärkung der Klassengemeinschaft gehen und altersbedingt können auch Lerninhalte vermittelt werden. Es ist uns sehr wichtig, dass jedes Kind an diesen Videokonferenzen teilnehmen kann! Sollte es Ihnen nicht möglich sein, wenden Sie sich an Ihre Klassenlehrerin oder gerne auch an mich. Wir werden gemeinsam versuchen jedes individuelle Problem zu lösen. Dies ist ein zusätzliches Angebot im Distanzlernen.

Um an den Videokonferenzen teilzunehmen, bitten wir Sie folgendes Formular auszufüllen und an die Schule per E-Mail, Post oder über Ihr Kind zurückzugeben.

 

Ich gehe davon aus, dass die Schulen in dieser Situation auch noch über die nächste Woche hinaus geschlossen bleiben, solange der Inzidenzwert nicht unter 165 sinkt. Wir sollten alle gemeinsam mithelfen, dass Ihre Kinder, unsere Schülerinnen und Schüler bald wieder in die Schule kommen können!

Bleiben Sie weiterhin zuversichtlich!

Mit herzlichem Gruß

U.Poppinga, Schulleiterin

 

 

 


Distanzunterricht ab Montag, 26.04.2021


 Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

in der kommenden Woche wird der Unterricht weiterhin als Distanzlernen stattfinden (SchulMail des MSB NRW).
Die Schule bleibt auf Grund der aktuellen Coronasituation geschlossen. Die Notbetreuung findet unter den bereits bekannten Bedingungen und unter Einhaltung aller Hygienemaßnahmen statt. Bitte melden Sie Ihr Kind bis morgen Samstag, 24.03.2021 bei der Klassenlehrerin für die Notbetreuung mit dem angehängten Formular an. Dies muss nur gemacht werden, wenn Sie Ihr Kind zum ersten Mal anmelden oder wenn es eine Veränderung zu der bisherigen Betreuung gibt.

Die verpflichtende Teilnahme an den Selbsttests in der Notbetreuung bleibt bestehen.

Die Klassenlehrerinnen werden sich mit dem Angebot für 2 Videokonferenzen über IServ ab kommender Woche bei Ihnen melden. In diesen Videokonferenzen soll es vorrangig um die Stärkung der Klassengemeinschaft gehen und altersbedingt können auch Lerninhalte vermittelt werden. Es ist uns sehr wichtig, dass jedes Kind an diesen Videokonferenzen teilnehmen kann! Sollte es Ihnen nicht möglich sein, wenden Sie sich an Ihre Klassenlehrerin oder gerne auch an mich. Wir werden gemeinsam versuchen jedes individuelle Problem zu lösen. Dies ist ein zusätzliches Angebot im Distanzlernen.

Um an den Videokonferenzen teilzunehmen, bitten wir Sie folgendes Formular auszufüllen und an die Schule per E-Mail, Post oder über Ihr Kind zurückzugeben.

 

Ich gehe davon aus, dass die Schulen in dieser Situation auch noch über die nächste Woche hinaus geschlossen bleiben, solange der Inzidenzwert nicht unter 165 sinkt. Wir sollten alle gemeinsam mithelfen, dass Ihre Kinder, unsere Schülerinnen und Schüler bald wieder in die Schule kommen können!

Bleiben Sie weiterhin zuversichtlich!

Mit herzlichem Gruß

U.Poppinga, Schulleiterin

 

 

 


Distanzunterricht ab Montag, 19.04.2021


Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Sie bereits aus den Medien erfahren haben, hat die Stadt Dortmund gestern einen Antrag an das Land NRW gestellt, um eine weitere Ausweitung der Pandemie in der Stadt zu verhindern. Das Land NRW hat das von Dortmund beantragte Corona-Maßnahmenpaket genehmigt. Somit muss der Unterricht ab Montag, dem 19.04.2021 nun weiterhin im Distanzlernen stattfinden. Die Notbetreuung wird unter den bekannten Bedingungen angeboten.

Die Notbetreuung wird unter den bekannten Bedingungen und unter Einhaltung aller Hygienemaßnahmen, sowie der verpflichtenden Teilnahme an den Selbstests angeboten. Kinder, die in der vergangenen Woche bereits in der Notbetreuung waren, brauchen nicht erneut angemeldet werden. Eltern, die ab Montag 19.04.2021 die Notbetreuung für ihr Kind benötigen, stellen bitte den Antrag bei der Klassenlehrerin.

Das Kollegium bemüht sich, den Unterricht schnellstmöglich für das Distanzlernen umzuplanen. Bitte haben Sie Verständnis, wenn es zu Verzögerungen kommt!

Bitte bleiben Sie weiterhin zuversichtlich! Gemeinsam werden wir es schaffen!

Mit freundlichem Gruß

U.Poppinga, Schulleiterin

 

 


Corona Tests in der Schule


Liebe Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

mit der neuen Coronaschutzverordnung (gültige Fassung vom 12.04.2021) ist festgelegt, dass nur Personen, die ein negatives Testergebnis vorweisen können, zur Schule kommen dürfen. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle (Bürgertests), die höchstens 48 Stunden zurückliegt, nachweisen zu lassen.

Neben der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und der Maskenpflicht auch während des Aufenthaltes auf dem Schulgelände und im Schulgebäude wird es in der Schule für alle Schülerinnen und Schüler, sowie die dort unterrichtenden und beschäftigten Personen ein verpflichtendes wöchentlich zweimaliges Schnelltestverfahren geben.

Dabei wird der CLINITEST Rapid COVID-19-Antigen-Test zum Einsatz kommen. Zwei Videos, die den Test erklären, finden Sie z.B. hier: https://www.youtube.com/watch?v=b11L1odMNbk

https://www.youtube.com/watch?v=Lr6PFWSlxzg (Achtung: bei diesem Video wird der Test zuhause durchgeführt, dies ist bei uns in NRW anders. Die Kinder führen den Test in der Schule durch!)

Wichtig ist: Je nach Alter der Kinder hilft die Lehrerin natürlich bei den weiteren Test-Schritten. Nur der Schritt - das Einführen des Teststäbchens in die Nase - muss zwingend vom Kind selbst durchgeführt werden.

Die Testungen werden am Mittwoch, den 14.04.2021 erstmalig in der Schule (innerhalb der Notbetreuung) durchgeführt. Sobald wieder Präsenzunterricht stattfinden kann/darf, werden alle Schülerinnen und Schüler zweimal wöchentlich unter Aufsicht der Klassenlehrerin selbstständig die Testungen verpflichtend durchführen.

Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht an der Notbetreuung und/oder am Präsenzunterricht teilnehmen. Diese werden dann im Distanzunterricht unterrichtet.

Ablauf des Tests:

Die Klassenlehrerinnen bzw. anderes pädagogisches Personal in den Notbetreuungsgruppen werden die Testungen im Klassen-/ Gruppenbetreuungsraum vorbereiten (Röhrchen in den Ständer und mit entsprechender Flüssigkeit füllen). Die Kinder führen dann allein mit dem Tupfer den Nasen-Abstrich durch und drehen diesen dann wie im Anleitungsvideo beschrieben im Röhrchen. Die Lehrkräfte bzw. andere pädagogischen Mitarbeiter führen lediglich Aufsicht. Nach einer Minute entnehmen die Kinder den Tupfer und entsorgen ihn in einem bereitstehenden Behälter. Anschließend setzen die Schülerinnen und Schüler die Tropfkappe auf das Röhrchen und geben die Tropfen auf die bereitliegende Testkassette. Die Ergebnisse sind nach 15 Minuten für die Klassenlehrerinnen bzw. die beaufsichtigenden Personen einzusehen, die nachfolgend entsprechend zu handeln haben. Dies bedeutet, dass alle Testergebnisse dokumentiert und nach 14 Tagen vernichtet werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Sollte ein positives Testergebnis angezeigt werden, werden Sie als Eltern des betroffenen Kindes informiert und aufgefordert Ihr Kind abzuholen. Bitte stellen Sie sicher, dass dies jederzeit möglich ist. Die erneute Zulassung zur Schule ist dem betroffenen Kind nur durch einen vorzulegenden negativen Coronatest möglich. Bitte beachten Sie, dass Testergebnisse aus den Selbsttests keine Ergebnisse mit einer verlässlichen Sicherheit darstellen.

Wie können Sie Ihr Kind vor dem Schulbeginn vorbereiten?

Schauen Sie gern mit dem Kind passende Anleitungen auf YouTube an, damit Ihr Kind mit der Durchführung vertraut wird. Wichtig ist dies vor allem, damit Ihr Kind keine unnötigen Ängste aufbaut und über den richtigen Umgang mit dem Teststäbchen informiert ist. Sprechen Sie mit Ihrem Kind auch über die Notwendigkeit der Selbst-Tests auf Grund der aktuellen Situation.

Auch wir Lehrer*innen stehen heute, wie so oft in dieser Pandemie, vor vielen Fragen. Wie immer sind wir aber zuversichtlich, dass wir alle auch diese neue Herausforderung zusammen meistern werden.

Bleiben Sie weiterhin zuversichtlich! Gemeinsam schaffen wir auch diese neue Herausforderung!

 

Viele Grüße
U.Poppinga, Schulleiterin

 


Informationen zum Distanzunterricht nach den Osterferien


Liebe Eltern und liebe Erziehungsberechtigte,

 

wie Sie sicherlich aus der Presse erfahren haben, wird in der nächsten Woche kein Unterricht in der Schule stattfinden. Die Kinder lernen wieder von zuhause aus im Distanzunterricht.

Genauere Informationen zum Distanzunterricht erhalten Sie wieder über Ihre Klassenlehrerinnen.

Leider müssen wir die Anmeldungen zur Notbetreuung durch die neuen Umstände erneut durchführen! Für Eltern, die für die nächste Woche keine andere Betreuungsmöglichkeit haben, werden wir wieder eine Notbetreuung einrichten. Wenn Sie diese benötigen, melden Sie sich bitte bis morgen, Samstag, 15.00 Uhr bei Ihrer Klassenlehrerin mit dem Formular an:

 

Bitte wägen Sie gut ab, ob Sie dieses Angebot tatsächlich benötigten!

Ich möchte Sie auch nochmal auf unseren pädagogischen Tag am Donnerstag, den 15.04.2021 hinweisen. Dieser Tag ist unterrichtsfrei, die OGS hat geöffnet und dafür bereits vor den Osterferien eine Abfrage gemacht.

Die Landesregierung hat zudem festgelegt, dass es ab der nächsten Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal gibt. Sobald ich hierzu nähere Informationen habe, melde ich mich wieder bei Ihnen.

Diese Neuigkeiten sind wieder mit einem erheblichen organisatorischen Aufwand für alle Beteiligten verbunden. Ich bin mir aber sicher, dass wir gemeinsam auch diese Herausforderung schaffen!

Wir hoffen, dass wir alle Kinder bald wieder in der Schule sehen! Bis dahin bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Es grüßt Sie herzlich

U. Poppinga, Schulleiterin

 

 



Informationen zum Unterricht am 26. März 2021


Liebe Eltern,

aus der Presse wissen Sie bereits, dass alle Lehrerinnen und Lehrer der Grundschulen und das Betreuungspersonal in den Grundschulen geimpft werden soll. Wir wurden vom Schulamt der Stadt Dortmund aufgefordert, die gesamte Gruppe der Impfwilligen zu teilen. Die erste Gruppe wurde bereits am Samstag, den 13.03.2021 geimpft. Nach der kurzzeitigen Aussetzung der Impfung im Land haben wir nun die Bestätigung des Termins für die 2. Gruppe unserer Schule. Diese Impfung findet am Freitagvormittag statt. Das bedeutet, dass wir an diesem Tag alle Klassen in den Distanzunterricht schicken müssen. Diese Termine werden uns vorgegeben und wir haben daher keine Möglichkeit darauf Einfluss zu nehmen.

Am Freitag, den 26.03.2021, findet somit für alle Klassen Unterricht auf Distanz statt! Die Notgruppen, so wie bisher bekannt, bleiben bestehen und finden statt!

Für Eltern, die für diesen Tag (26.03.) keine andere Betreuungsmöglichkeit haben, wird es die Möglichkeit einer Notbetreuung geben. Wenn Sie dies benötigen, melden Sie sich bitte bis Mittwoch, 24.3.2021 bei Ihrer Klassenlehrerin. Bitte wägen Sie gut ab, ob Sie dieses Angebot tatsächlich benötigen, unsere personellen und räumlichen Gegebenheiten sind begrenzt.

Bis zum heutigen Tag liegen uns noch keine offiziellen Meldungen vor wie es nach den Osterferien weitergehen wird. Sobald ich nähere Informationen habe, werde ich Sie zeitnah darüber informieren.

Mit freundlichen Grüßen

U. Poppinga, Schulleiterin

 

 


Unterricht ab dem 08.03.2021


Liebe Eltern,                                                                                                                   

die heutige Schulmail hat unsere Vermutung bestätigt, dass es bis zu den Osterferien zunächst mit dem Wechselunterricht mit jeweils der halben Klasse weitergeht. Daher ändert sich an unserem bisherigen Modell des Präsenz- und Distanzunterrichts nichts.

Bitte entnehmen Sie der Tabelle, an welchen Tagen Ihr Kind Unterricht in Präsenz hat:

   

MONTAG

DIENSTAG

MITTWOCH

DONNERSTAG

FREITAG

KW 10

08.03-12.03

A

B

A

B

A

KW 11

15.03-19.03

B

A

B

A

B

KW 12

22.03-26.03

A

B

A

B

A

Die Rahmenbedingungen für eine Notbetreuung, sowie die Hygienevorschriften für den gesamten Schulbetrieb bleiben ebenfalls bestehen.

Für die Notbetreuung werden weiterhin Kinder aus einem Jahrgang zusammengefasst, sofern eine bestimmte Gruppengröße (bis 15 Kinder) nicht überschritten wird. Insgesamt können aber nicht mehr als 4 Notbetreuungsgruppen in unserer Schule gebildet werden. Daher gilt weiterhin: Bitte wägen Sie gut ab, ob Sie die Notgruppe für Ihr Kind tatsächlich benötigen. Sollten die Notgruppen zu stark anwachsen, wären wir aufgrund der Gesetzgebung unter Umständen gezwungen, Unterricht zugunsten der Notgruppen zu kürzen bzw. komplett in den Distanzunterricht zu gehen.

Die Anmeldung zur Notgruppe erfolgt weiterhin über die Klassenlehrerin.

Um die Infektionslage an unserer Schule in dem bestehenden Fall abschließend zu klären, erfolgt eine weitere Reihentestung der betroffenen Personen. Diese Testung wird an unserer Schule am Dienstag 09.03.2021 ab 10.00 Uhr stattfinden. Die Klassenlehrerinnen haben die betroffenen Personen bereits informiert. Sobald hier dann die Ergebnisse feststehen und alle weiterhin negativ bleiben, hoffe ich, dass alle entsprechend ihren Quarantäneauflagen dann wieder in die Schule zurückkehren können.

Bitte bleiben Sie weiterhin gesund, achtsam und zuversichtlich!

Mit herzlichen Grüßen

U. Poppinga, Schulleiterin 


Informationen zum Wechselunterricht ab dem 22. Februar 2021


 

Liebe Eltern, 

wie Sie bereits Wissen, werden die Schulen ab dem 22. Februar 2021 wieder schrittweise öffnen und der Unterricht wird in einem Wechselmodell von Präsenz- und Distanzunterricht, zunächst bis zum 5. März 2021, stattfinden.

Im Folgenden stelle ich Ihnen dar, wie der Wechselunterricht in Absprache aller Beteiligten an der Libori - Grundschule organisiert werden wird:

  1. Alle Klassen werden hälftig von der Klassenlehrerin in eine Gruppe A und eine Gruppe B geteilt.
  2. Damit Eltern von Geschwisterkindern planen können, werden diese grundsätzlich der Gruppe A zugeordnet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Zuordnung nach persönlichen Wünschen den Rahmen des Organisationsaufwandes überschreiten würde.
  3. Ob das Unterrichtsmodell auch über den 5. März hinaus weitergeführt wird, steht zum heutigen Zeitpunkt noch nicht fest.
  4. Pro Präsenztag haben die Jahrgänge 1und 2 täglich vier Unterrichtsstunden in der Zeit von 08.00 Uhr bis 11.35 Uhr. Die Jahrgänge 3 und 4 haben täglich fünf Unterrichtsstunden in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.35 Uhr. Der gesamte Unterricht wird nach Möglichkeit von der Klassenlehrerin übernommen.

Präsenzplan der Gruppen:

     

 

 

Montag

 

 

Dienstag

 

 

Mittwoch

 

 

Donnerstag

 

 

Freitag

KW 8

22.02.

- 26.02.

KW 9

01.03.

- 05.03.

B

A

A

B

 

  1. Für Eltern ohne OGS-Betreuungsvertrag, die an Tagen im Distanzunterricht keine andere Betreuungsmöglichkeit finden, wird es im Vormittagsbereich (Jahrgang 1,2 : 08.00 Uhr -11.35 Uhr, Jahrgang 3,4: 08.00 – 12.35 Uhr) eine Notbetreuung geben. Bitte wägen Sie gut ab, ob Sie dieses Angebot tatsächlich benötigen, unsere personellen und räumlichen Gegebenheiten sind begrenzt.
  2. Für Eltern mit OGS-Betreuungsvertrag, gilt das tägliche Betreuungsangebot in der Zeit von 07.30 Uhr bis 16:00 Uhr im Rahmen einer Notbetreuung. Auch hier bitte ich Sie, gut abzuwägen, ob Sie dieses Angebot tatsächlich benötigen, unsere personellen und räumlichen Gegebenheiten sind auch hier begrenzt.
  3. Weitere Informationen zu den Hygieneregeln und zur Organisation des Wechselunterrichtes und der Einteilung der Gruppen erhalten Sie durch die Klassenlehrerin Ihres Kindes.

 


Zur Planung des schulischen Betreuungsangebotes bitten wir Sie, die Anmeldung zur Notbetreuung (für den Zeitraum vom 22. Februar bis zum 05. März 2021) bis Freitag 19. Februar 2021, per Mail mit dem entsprechenden Formular über die Klassenlehrerin vorzunehmen.

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich.

Mit freundlichen Grüßen

U. Poppinga, Schulleiterin

 

 

 


Wechselunterricht ab dem 22. Februar 2021 


Liebe Eltern, 

die aktuelle Schulmail hat uns gestern erreicht. Das Land NRW hat demnach entschieden, dass die Grundschulen ab dem 22. Februar 2021 mit Wechselunterricht wieder öffnen werden.

Da dieser Schritt sorgfältig geplant werden muss und einige Absprachen in Bezug auf die weitere Organisation erfolgen müssen, kann Ihnen erst in der nächsten Woche eine verbindliche Rückmeldung zum „Stundenplan“ Ihres Kindes gegeben werden (ab Mittwoch). Ich bitte hier um Ihr Verständnis.

Für die kommende Woche (15.02.-19.02.21) wird die Notbetreuung in der bekannten Form weitergeführt. Ich weise noch einmal daraufhin, dass am 15.02. und am 16.02. an unserer Schule bewegliche Ferientage sind und die Schule am Montag geschlossen ist. Am Dienstag, 16.02., gibt es eine Betreuung. Eine erneute Anmeldung über die Klassenlehrerin ist nur dann erforderlich, wenn Ihr Kind bisher nicht an der Notbetreuung teilgenommen hat oder es Änderungen an der Teilnahme Ihres Kindes an der Notbetreuung gibt. Melden Sie dies bitte bei der Klassenlehrerin Ihres Kindes.

Bleiben Sie gesund, passen Sie auf sich und Ihre Familien weiterhin gut auf!

Viele Grüße
U. Poppinga, Schulleiterin

 


Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

alle Lehrerinnen und Lehrer schicken herzliche Grüße. Bleiben Sie, bleibt ihr alle gesund, munter und geduldig!

 

Viele Grüße das Kollegium der Libori-Grundschule

 

 

 


Corona hält uns in Atem - So geht es ab dem 1.2.2021 weiter


Liebe Eltern,

zuerst möchte ich Ihnen einmal allen herzlichen Dank sagen für Ihr Engagement, Ihre Geduld und für Ihre Arbeit im Homeschooling. Diese Arbeit leisten Sie schon seit dem 11.01.2021 und wie Sie der Presse vermutlich schon entnommen haben, geht es zum neuen Schulhalbjahr ab Montag, dem 01.02.2021, weiter mit dem Distanzunterricht. Dies hat uns das Schulministerium am 28.01.2021 mitgeteilt.

Inzwischen nutzen 30 Kinder das Angebot der Notbetreuung. Wir betreuen sie in aktuell 4 Gruppen jahrgangsbezogen, damit der Abstand und die höchsten Hygienestandards gewahrt werden können. Herzlichen Dank an alle Kolleg*innen, Integrationshelferinnen und Mitarbeitende der OGS, die sich täglich mit viel Engagement für die Kinder in der Notbetreuung einsetzen.

Ab dem 01.02.2021 geht es wie bewährt weiter:
Die Klassenlehrerinnen übermitteln Ihnen auf den bekannten Wegen (Lernpakete, padlets, etc.) die Aufgaben, die die Kinder bearbeiten. Die Rückmeldungen zu den bearbeiteten Aufgaben durch die Kinder und die Erziehungsberechtigten und die Kontrolle und Rückmeldung dazu durch die Klassenlehrerinnen sind weiterhin verpflichtend und wichtig. Die Klassenlehrerinnen stellen den regelmäßigen Kontakt zum Kind bzw. zu den Erziehungsberechtigten sicher per Telefon oder E- Mail oder WhatsApp. Persönliche Videokonferenzen sind im gegenseitigen Einverständnis möglich.

Unsere beweglichen Ferientage am 15.02. und 16.02.2021 bleiben bestehen.

 

Um eine Rückmeldung zum Distanzunterricht zu bekommen, möchten wir Sie bitten an einer Befragung teilzunehmen, die Sie unter folgendem Link erreichen können:

https://app.edkimo.com/survey/covid19-elternfeedback/kivuero

Sollten Sie nach einem Passwort gefragt werden, geben Sie bitte „kivuero“ ein.

 

Ich informiere Sie zeitnah über Neuigkeiten des Ministeriums zum Schulbetrieb ab dem 14.02.2021. Wenn Sie Fragen oder Sorgen haben, wenden Sie sich an uns.

Bleiben Sie geduldig, gesund und munter.

Viele Grüße
U. Poppinga, Schulleiterin

 

 


Zeugnisausgabe für den 3. und 4. Jahrgang


Liebe Eltern,

das Schulhalbjahr ist bald zu Ende und die Kinder im 3. und 4. Jahrgang bekommen ihre Zeugnisse.

Da wir uns zum Zeitpunkt der Zeugnisausgabe noch im Distanzunterricht befinden und wir als Schule unseren Beitrag zur Kontaktbeschränkung weiterhin leisten möchten, wird Ihnen das Zeugnis Ihres Kindes mit der Post zugesandt werden.

Sie erhalten in den nächsten Tagen dementsprechend einen Brief von der Schule. In diesem Brief befindet sich eine rosa Zeugniskopie und ein Rückumschlag. Bitte unterschreiben Sie die rosa Zeugniskopie zur Kenntnis und lassen Sie uns, der Schule, zeitnah im beigefügten Rückumschlag wieder zukommen. Dies kann ebenfalls postalisch, aber auch durch Ihren Einwurf in unseren Briefkasten (am ehemaligen Hausmeister Bungalow, zu erreichen über das Schultor an der Paderborner Straße) geschehen.

Im Tausch erhalten Sie von der Schule wiederum mit der Post das Originalzeugnis. Die Schülerinnen und Schüler des 4. Jahrgangs erhalten zusätzlich zum Zeugnis das Anmeldeformular für die weiterführenden Schulen. Diese Dokumente werden Ihnen in einem DIN A4 Umschlag mit Papprücken zugesandt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Postwege manchmal etwas länger dauern können, daher handeln Sie dementsprechend vorsorglich.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen und wünsche den Eltern und Kindern des 4. Jahrgangs alles erdenklich Gute bei der Wahl ihrer zukünftigen weiterführenden Schule.

Bleiben Sie gesund,

viele Grüße

U. Poppinga, Schulleiterin

 

 


Information zum Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021


Liebe Eltern,

zunächst möchte ich Ihnen und Ihren Familien für das neue Jahr 2021 alles Gute, Glück und vor allem weiterhin gute Gesundheit wünschen.

Aus der Presse haben Sie sicherlich bereits mitbekommen, dass wegen der aktuellen Coronasituation die Schulen bis Ende Januar geschlossen sind; das bedeutet, dass der Präsenzunterricht bis zum 31. Januar aufgehoben ist. Alle Schülerinnen und Schüler werden in dieser Zeit im Distanzlernen unterrichtet. Dabei sollen sich auch alle Schulen an der Strategie der konsequenten Kontaktvermeidung beteiligen.

Zur allgemeinen Kontaktvermeidung gelten ab Montag, 11.01.2021, folgende Regelungen:

  • Der Präsenzunterricht wird bis zum 31.01.2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht ab Montag, 11. Januar 2021, als Distanzunterricht erteilt.
  • Die Materialien für den Distanzunterricht stellen die Klassenlehrerinnen eines Jahrgangs zusammen. Weitere Informationen sowie die Rückgabe und Rückmeldung zu den Aufgaben erhalten Sie von der Klassenlehrerin. Die Bearbeitung der Aufgaben ist verpflichtend, die Ergebnisse werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.
  • Für Schülerinnen und Schüler, die zuhause nicht betreut werden können, gibt es eine Notbetreuung ab Montag, 11.01.2021. Grundsätzlich sind alle Eltern aufgerufen, Ihr Kind möglichst zuhause zu betreuen, um einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. In der Notbetreuung findet kein Unterricht statt!

Die Eltern/ Erziehungsberechtigten melden Ihr Kind schnellstmöglich mit dem Formblatt (s. unten, und auch im Downloadbereich) bei der Klassenlehrerin auf den bekannten Kommunikationswegen an, wenn ein dringender Betreuungsbedarf besteht. Ich möchte Sie darum bitten, Betreuungstage und -zeiten verlässlich anzugeben, da hiervon der Personaleinsatz abhängig ist. Wegen der Enge der Zeit erwarten wir die Anmeldung bis spätestens Samstag, 09. Januar.

Über weitere Entwicklungen werden sowohl die Klassenlehrerinnen als auch ich Sie, ggf. auch über die Homepage unserer Schule, informieren.

Ich hoffe, wir werden auch diese Situation gemeinsam gut überstehen!

Viele Grüße

Ulrike Poppinga

Schulleiterin

 

 

Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW vom 07. Januar 2021

 


Elternbrief zu Weihnachten


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Liebe Eltern,

vor einem Jahr konnten wir noch nicht wissen, vor welch große und vielfältige Herausforderungen uns alle das Jahr 2020 stellen würde. Fast wöchentlich wurden wir als Schule und Sie als Eltern vor neue Aufgaben gestellt: veränderte Unterrichtsbedingungen, neue Vorgaben, ungewohnte Lehr- und Lernsituationen. Mit großer Kreativität haben wir diese Herausforderungen immer wieder angenommen und gelöst. Dafür möchte ich mich bei Ihnen als Eltern bedanken!

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Viele schöne gemeinsame Aktivitäten konnten wir in diesem Jahr nicht durchführen. Trotzdem haben wir immer wieder Wege gefunden, uns gegenseitig zu unterstützen und für die Kinder unserer Schule die Schulsituation so angenehm wie möglich zu gestalten.

Die Weihnachtskarten-Aktion hat durch Ihre Unterstützung 535,50 € für den Förderverein gebracht. Auch hier – Danke, dass Sie als Eltern so spontan und so zahlreich an dieser Aktion mitgemacht haben und so eine großartige Summe zusammen gekommen ist.

 

Der Unterricht im neuen Jahr beginnt – nach jetzigem Stand – am Montag, den 11.01.2021 nach Plan. Die Landesregierung wird nach Weihnachten die aktuelle Situation bewerten und danach festlegen wie und wann Unterricht stattfindet. Sobald ich neue Informationen habe, werde ich die Klassenpflegschaftsvorsitzenden informieren und auch über unsere Schulhomepage an alle die Information weitergeben.

Gleichzeitig möchte ich Sie schon mal über Termine im neuen Jahr 2021 informieren:

  • Am 01.2021 findet ein pädagogischer Ganztag statt (schulfrei)WhatsApp Image 2020 12 19 at 113631 1
  • Die Halbjahreszeugnisse für die 3. und 4. Schuljahre werden in der Woche vom 25.01. - 29.01.2021 ausgegeben.

Ich bedanke mich ganz herzlich bei allen Mitarbeiter*innen in der Schule, in der OGS und der Kurzbetreuung für Ihren unermüdlichen Einsatz im Sinne unserer Kinder und freue mich auf eine erfolgreiche gemeinsame Arbeit im Jahre 2021!

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Zum Schluss möchte ich Ihnen und Ihren Familien auch im Namen des Kollegiums, der Mitarbeiter*innen der OGS und der Kurzbetreuung, sowie allen Mitarbeiter*innen im gesamten Schulhaus, ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest, erholsame Weihnachtsferien und ein gutes Neues Jahr 2021 wünschen. Bitte bleiben Sie alle gesund!

 

 

Mit herzlichem Gruß

Ulrike Poppinga

Schulleiterin 

 

 

Offener Brief des Schulministeriums zum Jahresende

 


Aufhebung der Präsenzpflicht 


Liebe Eltern,

entsprechend der aktuellen Pressemitteilungen und der für uns rechtlich bindenden Schulmail (neu:13.12.2020), möchte ich Sie noch einmal informieren. Es haben sich keine Änderungen zu den Beschlüssen von Freitag ergeben:

Ab heute, Montag, den 14.12.2020, dürfen Sie als Eltern entscheiden, ob Sie Ihr Kind zum Präsenzunterricht weiterhin in die Schule schicken oder ob Ihr Kind von zu Hause im Distanzunterricht lernen kann. Die Schulpflicht ist nicht aufgehoben! Das bedeutet, dass alle von der Schule zu erledigenden Aufgaben weiterhin verpflichtend von Ihrem Kind erledigt werden müssen. Der letzte Schultag ist nach wie vor Freitag, der 18.12.2020.

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an die Weihnachtsferien (7./8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Somit ist am 11.01.2021 für alle Schüler*innen der erste Unterrichtstag. Sollten Sie für diese 2 Tage dringenden Betreuungsbedarf entsprechend dem Stundenplan Ihres Kindes haben, so füllen Sie den Abschnitt (s. Link unten) bitte aus und und geben Sie diesen bis zum 18.12.2020 über die Klassenlehrerin Ihres Kindes in der Schule oder per Mail ab.

Liebe Eltern, ich möchte Sie bitten, bei Ihrer Entscheidung, ob Sie Ihr Kind zur Schule schicken, verantwortungsvoll zu überlegen, ob die Aufgaben nicht auch von zu Hause erledigt werden können. Wir müssen alle gemeinsam jetzt wie im Frühjahr mithelfen, dass die hohen Infektionszahlen zurückgehen!

Ich wünsche Ihnen weiterhin alles erdenklich Gute! Bleiben Sie gesund!

Viele Grüße

U.Poppinga, Schulleiterin

 

 

 


Regelungen für die kommende Woche


Liebe Eltern,

wir haben soeben die Schulmail erhalten, nach der folgende Regelung ab Montag, dem 14.12.2020 gilt:

In den Klassen 1 – 4 können die Eltern ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Wenn Sie, liebe Eltern, von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen, geben Sie Ihrer Klassenlehrerin über IServ oder E-Mail eine schriftliche Nachricht oder an die Schule über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! . Hier geben Sie bitte an, ab wann ihr Kind ins Distanzlernen wechseln soll. Frühester Termin ist der 14.12.2020. Ein Hin- und Her-wechseln zwischen Distanzlernen und Präsenzunterricht ist nicht möglich.

Der Präsenzunterricht oder Distanzunterricht findet vom 14.12.2020 bis zum 18.12.2020 statt. Danach, am 21.12. und 22.12.2020 ist die Notbetreuung, für die wir schon eine Abfrage gemacht haben.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als Schule diese kurzfristige Entscheidung umsetzen müssen!

Bleiben Sie gesund!

Viele Grüße

U.Poppinga, Schulleiterin

 

Hier der Link zur Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW: https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/11122020-informationen-zum-angepassten

 

 

 


Vorgezogene Weihnachtsferien


Liebe Eltern,

auch wir als Schule wurden von den Berichten in der Presse überrascht, dass die Landesregierung die Weihnachtsferien in NRW vorziehen will.
Danach wäre Freitag, der 18. Dezember 2020, der letzte Schultag.

Bislang haben die Schulen keine Informationen durch das Ministerium erhalten. Somit kann ich Ihnen bisher keine Auskünfte über eine evtl. Notbetreuung oder auch über die Öffnungszeiten der OGS an den zwei weiteren Ferientagen geben.

Ich bitte um Ihr Verständnis und informiere Sie umgehend, sobald mir verlässliche Informationen vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

U. Poppinga
Schulleiterin 


Corona-Information nach den Herbstferien


Liebe Eltern,

auch nach den Herbstferien beschäftigt uns das Thema Corona weiterhin und sogar in erhöhtem Maße. Die Stadt Dortmund gehört inzwischen zu den Risikogebieten und die Zahl der Neuinfektionen nimmt von Tag zu Tag zu. 

Das Schulministerium hat mit der aktuellen Schulmail vom 21.10.2020 auf die steigenden Infektionszahlen reagiert und wieder die Maskenpflicht im Unterricht angeordnet.

Die Schulkonferenz der Libori-Grundschule hatte ja schon vor den Ferien weiterhin das Tragen der Maske bei Bewegung im Klassenzimmer (also dann, wenn die Schüler*innen ihren Sitzplatz verlassen) empfohlen. Somit wird sich für unsere Schüler*innen nichts ändern:

  • auf dem Schulgelände und im Schulgebäude herrscht Maskenpflicht
  • im Klassenraum herrscht Maskenpflicht, sobald der Sitzplatz verlassen wird

Das NRW-Schulministerium empfiehlt in den Klassenräumen alle 20 Minuten das Stoßlüften durchzuführen sowie das Querlüften (soweit möglich) und das Lüften der Räume während der gesamten Pausendauer.

Dieses Stoßlüften wird unseren Schulalltag nun also bis zu den Weihnachtsferien begleiten. Daher möchte ich Sie bitten, Ihren Kindern - wie in den Klassenpflegschaften besprochen - dickere Jacken, Pullis, Schals und ggf. Mützen (Zwiebellook) mitzugeben. 

Aus gegebenem Anlass möchte ich noch einmal dringend daran erinnern, dass das tägliche Wechseln bzw. Reinigen der Mund-Nase-Masken zum Selbstschutz aber insbesondere auch zum Schutz der Mitschüler*innen, Lehrer*innen und pädagogischen Mitarbeiter*innen unerlässlich ist. 

Bitte bleiben Sie auch in diesem Bereich weiterhin zuverlässig und verantwortlich. Besonders in der jetzt kommenden kalten Jahreszeit ist das Einhalten der Corona-Verhaltensregeln von größter Bedeutung. Das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes auf dem Schulgelände und im Schulgebäude kann weiterhin nur erfolgreich sein, wenn diese Masken eben auch gereinigt oder täglich gewechselt werden! 

Ich möchte Sie auch noch einmal dringen bitten, die Informationen hinsichtlich der Reisen in Risikogebiete und die damit ggf. verbundenen Quarantänevorschriften zu beachten und einzuhalten. Sollten Sie sich in den Herbstferien in einem Risikogebiet aufgehalten haben, muss ein negativer Coronatest dem Gesundheitsamt der Stadt Dortmund vorgelegt bzw. die Quarantäne eingehalten werden! Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage sowie auf der Homepage des Schulministeriums. 

Ich hoffe, dass Sie und Ihre Kinder die Ferien auch unter den momentanen Umständen ein wenig genießen konnten!

Herzliche Grüße 

U. Poppinga

 


Aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus


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